AGB / Mietbedingungen
AGB - Vermietung von Dekoration, Veranstaltungsbedarf und sonstigen Artikel
1. Mietvertrag
Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50% der Planungssumme geleistet hat. Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe oder Aufbau der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe oder Abbau der gemieteten Gegenstände. Im Mietvertrag wird ein möglicher Aufbau- und Abbauservice durch den Vermieter vermerkt.
Vermieter = Nelli Meng
Mieter = Kunde
2. Mietgegenstände
Die beschriebenen Dekorationsartikel (ausgenommen Verbrauchsartikel) sind Leihgaben und befinden sich im Eigentum vom Vermieter. Durch die Auftragserteilung verpflichtet sich der Kunde, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an den Vermieter zurückzugeben oder bis zur Abholung. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.
Von der Übernahme bis zur Rückgabe bzw. Rücknahme der gemieteten Gegenstände, trägt der Mieter die volle Verantwortung und Haftung für jegliche Schäden, die während der Mietdauer und während des Transportes der gemieteten Artikel entstehen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten.
Der Kunde erklärt sich mit Abschluss des Vertrages damit einverstanden, dass die Ware, die er erhält, zum größten Teil gebraucht ist und gelegentlich leichte Gebrauchsspuren aufweisen kann.
3. Preise
Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise pro Stück und Mieteinheit (= 3 Tage). Alle Preise gelten für die Selbstabholung und sind inkl. Reinigung der Mietartikel und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Die Mehrwertsteuer wird nicht separat ausgewiesen, da Kleinunternehmerregelung). Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
Preise für den Aufbau- und Abbauservice werden gesondert im Mietvertrag vereinbart.
4. Kaution
Es wird eine Kaution von 50% der Auftragssumme berechnet, die nach vollständiger, einwandfreier Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände durch den Vermieter zurück gezahlt wird.
5. Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu zahlen. Der Restbetrag ist bei Übergabe oder Aufbau der Mietgegenstände fällig.
6. Mietdauer
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 3 Tagen (entspricht einer Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Das Mietverhältnis beginnt 1 Tag vor dem Veranstaltungstermin und endet 1 Tag danach.
Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. In diesem Fall verlängert sich die Mietdauer automatisch und endet mit der Rückgabe der Mietartikel, jedoch maximal nach weiteren 2 Tagen. Pro Kalendertag wird dann eine zusätzliche Gebühr von 25 % des Auftragswertes fällig.
7. Selbstaufbau / Selbstabholung
Die im Angebot aufgelisteten Positionen können, nach Absprache, ein Tag vor Veranstaltungsbeginn bei dem Vermieter abgeholt werden. Nach der Veranstaltung müssen die ausgeliehenen Gegenstände innerhalb von 1 Tag, jedoch maximal nach weiteren 2 Tagen, in den gelieferten Kartonagen und befreit von grober Verschmutzung (Essensreste, große Wachsstücke, Kerzen) zurückgegeben werden.
Bei Selbstabholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter oder die von ihm bevollmächtigte Person die Ware sofort kontrollieren und der Empfang auf der Empfangsbestätigung unterzeichnet werden.
8. Lieferung
Liefer- und Abholtermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind.
Bei einer Lieferung oder Abholung zum Veranstaltungsort im Umkreis von bis zu 50 km ab 29331 Lachendorf fällt eine gestaffelte Lieferpauschale an. Bei einer Lieferentfernung des gewünschten Veranstaltungsortes über 50 km ab 29331 Lachendorf hinaus, muss die Möglichkeit der Lieferung vorher abgesprochen werden. In diesem Fall werden größere Entfernungen nach Absprache pauschal berechnet. Die Lieferpauschale beinhaltet das Anliefern sowie das Ausladen der Verleihgegenstände bis Bordsteinkante des jeweiligen Verantsaltungsortes.
Die Pauschalen für den Liefer- und Abholservice betragen jeweils:
Bei der Lieferentfernung wird nur die einfache Wegstrecke berechnet.
Bei der Lieferung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter oder die von ihm bevollmächtigte Person die Ware sofort kontrollieren und der Empfang auf der Empfangsbestätigung unterzeichnet werden.
9. Haftung
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt oder der vollständige Aufbau beendet ist. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren bis zur Rückgabe/Abholung. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust der Mietartikel ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.
10. Beschädigungen, Verlust
Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden zu Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Reinigung des Mietartikels nicht mehr möglich ist.
11. Reinigung
Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor der Rückgabe von grober Verschmutzung befreien (Essensreste, große Wachsstücke, Kerzen). Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Mietgegenstände. Sofern die Mietobjekte stark verschmutzt zurückgegeben werden, wird ein Mehraufwand für die Reinigung in Rechnung gestellt. Ist die Reinigung eines Mietartikels nicht mehr möglich oder hat ein Mietartikel ein Brandloch, wird der Artikel zum Neubeschaffungswert in Rechnung gestellt.
12. Stornierung
Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet:
13. Veröffentlichung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos zu machen.